AGB´s WiFi-Hotspots

 

 

 

 

1. Vertragsgegenstand

 

 

 

1.1. firstconcept ermöglicht seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Standortanbieter“) beliebigen Dritten (nachfolgend „Nutzer“) einen kabellosen Zugang zum Internet mittels kabelgebundenem oder kabellosen Zugang. Für diese Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

 

 

 

1.2. Ein Standortanbieter verwendet firstconcept-Dienste ausschließlich als Maßnahme zur Förderung seines eigenen Geschäfts. Demnach bietet firstconcept seine Leistungen ausschließlich Unternehmern nach § 14 BGB an. Diese AGB gelten somit nicht für Verbraucher nach § 13 BGB, da ein Vertragsschluss mit Verbrauchern nicht beabsichtigt ist.

 

 

 

1.3. Der Standortanbieter kann einen mit dem firstconcept-System kompatiblen Router bei firstconcept oder einem Partner (Vertriebspartner), mittels Kauf erwerben.

 

 

 

1.4 . Der Router verbleibt in jedem Fall im Hoheitsbereich der firstconcept-Standortanbieterlogik.

 

 

 

1.5. Der firstconcept-Router regelt die Autorisierung des Internetzugangs für den Nutzer.

 

 

 

 

 

2. Leistungen von firstconcept

 

 

 

2.1. firstconcept sorgt für die Dauer des Vertrages für die Funktionsfähigkeit und die Aktualität der firstconcept-Betriebssoftware auf dem mit der Hotspot-Software programmierten Router.

 

 

 

2.2. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Router beschädigt oder unsachgemäß bedient wird.

 

 

 

2.3. Bei technischen Defekten des Routers ist der Hersteller bzw. der Verkäufer der Hardware für die Instandsetzung verantwortlich.

 

 

 

2.4. Für die bei firstconcept gekauften Router ist firstconcept zunächst selbst verantwortlich. Soweit nach Prüfung des Routers ein auf first concept zurückzuführender Fehler vorliegt, ist firstconcept zur Reparatur bzw. zum Austausch im gesetzlichen Rahmen verpflichtet.

 

 

 

2.5. Für Fehler, die durch unsachgemäßen Umgang mit der Software entstehen, übernimmt firstconcept keine Haftung.

 

 

 

2.6. firstconcept ist im Interesse der Qualitätssicherung gegebenenfalls berechtigt, die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer auf einem Router zu begrenzen.

 

 

 

2.7. Im nicht frei gestaltbaren Bereich der Login-und Portalseite ist firstconcept berechtigt, Inhalte der Wahl darzustellen.

 

 

 

2.8. firstconcept wird im Rahmen der Haftungsbefreiung für den Standortanbieter die Autorisierungsdaten der Nutzer im Schutzinteresse des Standortanbieters speichern. Sie kann diese im Rahmen der gesetzlichen Regelungen an berechtigte Behörden weiterreichen.

 

 

 

2.9. firstconcept gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Datenschutz.

 

3. Vertragslaufzeit, Kündigung.

 

 

 

3.1. Bei Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate bei halbjährlicher Zahlungsweise.

 

 

 

3.2. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate.

 

 

 

 

 

4. Kosten, Besondere Gebühren

 

 

 

4.1. Die konkreten Tarife werden dem Standortanbieter vor Vertragsschluss im Angebot mitgeteilt.

 

 

 

4.2. Nach Auftragsannahme durch firstconcept veranlasste Änderungen der kaufmännischen Auftragsdaten, insbesondere des Rechnungsempfängers, der Lieferanschrift, der Versandart oder des Zahlungsweges werden berechnet.

 

 

 

 

 

5. Pflichten des Standortanbieters

 

 

 

5.1. Zur Nutzung des firstconcept-Dienstes muss der Standortanbieter die erforderlichen Zugangsbedingungen (Breitbandanschluss eines Service-Providers) bereitstellen. Der Standortanbieter stellt sicher, dass die Verwendung der firstconcept-Dienste keine Vertragsverletzung gegenüber seinem Breitband-Provider darstellt.

 

 

 

5.2. Der Standortanbieter verpflichtet sich, bei Änderung der Adresse des Aufstellungsortes dies firstconcept mitzuteilen.

 

 

 

5.3. Der Standortanbieter verpflichtet sich, den Router gegen schädigende Einwirkungen zu schützen.

 

 

 

5.4. Der Standortanbieter verpflichtet sich, den Router für Nutzer bereit zu halten.

 

 

 

5.5. Der Standortanbieter integriert den firstconcept-Zugangsdienst in das eigene Netzwerk auf eigene Verantwortung.

 

 

 

5.6. Der Schutz der dem Standortanbieter übergebenen Zugangsdaten und der von ihm selbst festgelegten Passwörter liegt in seiner Verantwortung.

 

 

 

5.7. Der Standortanbieter verpflichtet sich, den Zugang nicht dazu zu verwenden, rechts- und sittenwidrige Informationen in Wort, Bild und Ton darzustellen bzw. zur Verfügung zu stellen; keine Inhalte bereitzustellen oder auf solche hinzuweisen, die das Ansehen der firstconcept schädigen können; keine Viren oder sogenannte “trojanischen Pferde” anzubieten; keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die Störungen oder Veränderungen bewirken, welche darauf abzielen, den Betriebsablauf des firstconcept -Internet-Servers oder das Zusammenwirken mit dem Router zu stören bzw. zu behindern.

 

 

 

 

 

6. Schecks, Kreditkarten und Lastschriftenaufträge

 

 

 

6.1. Schecks und Kreditkarten werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zur Zahlung angenommen. Ihre Annahme erfolgt immer zahlungs-, nicht erfüllungshalber.

 

 

 

6.2. Die mit der Scheck-, Kreditkarten- bzw. Lastschriftenzahlung für firstconcept verbundenen Fremdkosten trägt der Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit dem Scheckaussteller, Kreditkarteninhaber oder Kontoinhaber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schecks oder Lastschriften dem bezogenen Kreditkarten- bzw. Bankinstitut vorgelegt, von diesem aber nicht bezahlt werden. In diesem Falle sind die Fremdkosten sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 29,45 EUR fällig, wobei firstconcept der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt.

 

 

 

6.3. Die nachträgliche Sperre eines Schecks oder die Rückruf einer Bank- bzw. Kreditkartenlastschrift gilt, wenn zuvor durch ihre Hingabe die Inbesitznahme der bestellten Waren und Leistungen bewirkt wurde, als schwerwiegender Vertragsverstoß und löst unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine zusätzliche Konventionalstrafe in Höhe des Betrages aus, über den der Scheck bzw. die Kreditkarten- oder Banklastschrift ausgestellt wurde.

 

 

 

6.4. Mängelrügen und andere Reklamationsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht, nach Erhalt der Ware bzw. Dienstleistung die hierfür zahlungshalber hingegebenen Schecks zu sperren oder Lastschriften auf Kreditkarten bzw. Bankkonten zurückzurufen. Dies gilt auch für den etwaig vom Auftraggeber abweichenden Scheckaussteller, Konto- oder Kreditkarteninhaber.

 

 

 

 

 

7. Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln, Funktionsgarantie

 

 

 

7.1. Im Falle der Beanstandung von Sachmängeln ist die Rückgabe des reklamierten Teils der Waren Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Rücklieferung trägt der dem Auftraggeber.

 

 

 

7.2. Bei berechtigten Beanstandungen gewährt firstconcept eine Nachbesserung unter Ausschluss anderer Ansprüche.

 

 

 

7.3. Im Falle unterlassener oder misslungener Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.

 

 

 

7.4. Tritt der Auftraggeber nicht vom Vertrag zurück und hat er eine Teillieferung abgenommen, so ist der vereinbarte Preis im Verhältnis zur tatsächlich gelieferten, vertragsgemäßen Menge zu mindern.

 

 

 

7.5. firstconcept gewährt auf alle verkauften Geräte eine Funktionsgarantie. Diese beinhaltet, dass die Geräte in einem Zeitraum von drei Jahren (ab Versand der Geräte durch firstconcept) kostenfrei instandgesetzt werden. Dafür muss das jeweilige Gerät auf Kosten des Standortanbieters an firstconcept eingesendet werden. Ist keine Instandsetzung möglich, wird das Gerät durch firstconcept getauscht. Ein Vorabaustausch ist gegen eine Gebühr von 19,90 EUR möglich.

 

 

 

 

 

8. Verfügbarkeit

 

 

 

8.1. firstconcept-Dienste werden im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten rund um die Uhr angeboten. Zeitweilige Störungen bei den firstconcept-Diensten können sich aus Gründen höherer Gewalt oder wegen Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der firstconcept-Dienste erforderlich sind, ergeben.  first concept wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen bzw. Unterbrechungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.

 

 

 

8.2. Hinsichtlich der Reaktionszeiten beim Support sichert firstconcept nach Eröffnung eines Support-Tickets eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden zu. Dies erfolgt nur in den regulären Supportzeiten von Montag – Freitag zwischen 10 und 18 Uhr. Hiervon abweichende Supportzeiten gelten nur bei gesonderter Vereinbarung

 

 

 

 

 

9. Befreiung von der Störerhaftung

 

 

 

firstconcept verpflichtet sich, die von ihr zur Verfügung gestellten und installierten Hotspots dem Stand der Technik entsprechend gegen missbräuchliche Nutzung durch Dritte abzusichern, z.B. durch die Anwendung des sogenannten VPN-Tunnelings. Der Standortpartner ist so von jeglicher Haftung bei missbräuchlicher Nutzung durch Dritte (Störung) freigestellt.

 

 

 

 

 

10. Haftungsfreistellung

 

 

 

Der Standortanbieter verpflichtet sich, firstconcept und seine Erfüllungsgehilfen freizustellen von Ansprüchen Dritter, die geltend gemacht werden wegen der Inhalte seiner Begrüßungsseite (und/oder ggf. Portalseite). Verstößt der Standortanbieter mehrfach gegen ihm obliegende Pflichten und unterlässt er dies nicht trotz Aufforderung durch firstconcept, ist firstconcept berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung zu vermeiden. Insbesondere ist firstconcept berechtigt, die WLAN-Zugangsdienste mit sofortiger Wirkung zu sperren und/oder die den Verstoß begründenden Inhalte und Daten von ihren Internet-Servern zu löschen. In diesem Fall hat der Standortanbieter den firstconcept entstehenden Schaden zu ersetzen. Von Dritten übertragener Inhalt ist nicht Gegenstand der Leistung der firstconcept-Dienste und wird von firstconcept nicht überprüft. Dies gilt auch im Hinblick darauf, ob der Inhalt schadenstiftende Software (z.B. Viren) enthält oder gegen Rechte Dritter verstößt.

 

 

 

 

 

11. Haftung

 

 

 

11.1 firstconcept haftet dem Standortanbieter auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

 

11.2. Stellt der Standortanbieter eine Verbindung zwischen dem firstconcept-Router und seinem eigenen Netzwerk her und entsteht daraus dem Standortanbieter Schaden, ist eine Schadensersatzpflicht von firstconcept ausgeschlossen.

 

 

 

11.3. Soweit die Haftung von firstconcept ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

 

 

 

 

12. Nebenabreden, Schriftform

 

 

 

Mündliche Nebenabreden sind wirkungslos und gelten als nicht getroffen. Ergänzungen und Erweiterungen zu diesen AGB bedürfen ausschließlich schriftlicher Form und müssen von firstconcept bestätigt werden.

 

 

 

 

 

13. Salvatorische Klausel

 

 

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen im Vertrag ganz oder teilweiserechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.

 

 

 

14. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Vertragssprache, geltendes Recht

 

 

 

14.1. Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, gleich aus welchem Grunde sie auch entstehen mögen, ist ausschließlich der Sitz der firstconcept GmbH, soweit eine entsprechende Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.

 

 

 

14.2. Vertragssprache ist deutsch.